· 

Abstimmung 29. November Kanton LU: 2x JA zu den Kulturlandinitiativen, 1x NEIN zum Gegenvorschlag

Kulturland, Boden, naturnahe Lebensräume sollten künftig besser geschont werden.

Die Überbauung und Zersiedlung ist einzuschränken, wenn wir dieses Ziel erreichen wollen. Unsere Landschaft soll die für uns lebenswichtigen Funktionen wie gesunde Umwelt, nachhaltigen Anbau von Nahrunsgmitteln, dazu benötigte intakte Ökossyteme bzw. Biodiversität sowie wohltuenden Erholungsraum gut aufeinander abgestimmt auch in Zukunft ermöglichen.

 

Wie so soft bei Abstimmungen liegt der Teufel im Detail

Die beiden Kulturlandinitiativen (Verfassungs- und Gesetzesinitiative) tragen dem Erhalt des Kulturlands und der Biodiversität Rechnung. Der Gegenvorschlag des Parlaments ist zwar gut gemeint, bringt aber eine drastische Verschlechterung für den Erhalt und die Förderung der Biodiversität.

 

Bedarf an naturnahen Lebensräumen ist gross

Für die Produktion im Kulturland sind funktionierende Ökosysteme mit einer intakten Tier- und Pflanzenwelt zwingende Voraussetzung. Da es wegen intensiver Nutzung um die Biodiversität in unserem Kulturland besonders schlecht steht, braucht es entsprechend wieder vermehrt naturnahe Lebensräume mit guter Qualität, ausreichender Dimension und guter Vernetzung.

 

Entscheidende Argumente für die Initiativen...

Die Schaffung solcher Lebensräume wird mit der Annahme der beiden Kulturlandinitiativen explizit ermöglicht. Denn es wird der Erhalt der Fruchtfolgeflächen gleichwertig beurteilt wie der Erhalt der Biodiversität, der ebenfalls von grossem öffentlichen Interesse ist. Daher ist es künftig ohne Fruchtfolgeflächen-Kompensation möglich, dringend benötigte naturnahe Trittsteine wie grössere Weiher oder blumenreiche Flächen auf abhumusiertem Boden zu realisieren. Solche Lebensräume können zudem auch einfacher wieder in fruchtbares Kulturland umgewandelt werden als etwa neu erstellte Gebäude.

 

Entscheidende Argumente gegen den Gegenvorschlag...

Beim Gegenvorschlag dagegen wir diese ebenbürtige öffentliche Bedeutung von Fruchtfolgefläche und Lebensraumfunktion nicht berücksichtigt. Bei der Annahme des Gegenvorschlags werden daher die für den Erhalt der Biodiversität benötigten Lebensräume nicht mehr im erfoderlichen Ausmass realisiert werden können. Es zeigt sich hier sogar ein enormer Widerspruch zur ebenfalls von Regierung und Parlament beschlossenen Luzerner Biodiversitätsstrategie.

 

Die Konsequenz der Abstimmung:

Nur bei Annahme der beiden Kulturlandinitiativen werden solche Lebensräume – wie hier abgebildet – noch ausreichend realisierbar sein.

Wird der Gegenvorschlag angenommen, werden nur noch wenige solcher Projekte umsetzbar sein. Dies zudem meist an ungünstiger Lage im Gelände und auch bezüglich Vernetzung. Beispielsweise könnten Weiher nur noch an Steilhängen angelegt werden und nicht mehr im Talboden in der Nähe der wichtigen Vernetzungsadern von Bächen und Flüssen. Oder es müssten für diese Projekte  Bauzonen ausgezont werden können oder andere konstenintensive Kompensationen erfolgen. Da im Naturschutz nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, werden die meisten Ideen für solch wichtige Projekte gleich im Keim erstickt.

 

Auch der Verein direkt betroffen:

Die ökologischen Aufwertungen auf dem Vereinsland bei St.  Urban, die Schaffung von mageren, blumenreichen Wiesen und Ruderalflächen mit Trockenmauern sowie die Ausdolung des Trübelbächleins wären nicht mehr ohne weiteres möglich. Sie würden zumindest enorm verteuert und die Realisierung rückt zudem in weite Ferne bis die entsprechenden Kompensationsflächen gefunden würden... falls überhaupt welche gefunden werden.

 

Daher bitten wir Sie um Ihre Unterstützung:

2 x  JA zu den Kulturlandinitiativen für die Biodiversität

1 x  NEIN zum naturfeindlichen Gegenvorschlag des Parlaments

Vielen herzlichen Dank!

 

Weitere Informationen zu den Kulturlandinitiativen:

Webseite www.kulturland-luzern.ch

Artikel in BirdLife Luzern Info 3_20 (September 2020) zum Thema, Seiten 6 und 7